Sonderpädagogischer Förderbedarf
Kinder und Jugendliche, die in ihren schulischen Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, haben Anspruch auf eine entsprechende Förderung. Diese sonderpädagogische Förderung kann grundsätzlich in allen Schularten realisiert werden. Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann von den Eltern oder der Schule beantragt werden. Die Notwendigkeit sonderpädagogischer Förderung wird in einem Gutachten begründet, in dem auch Empfehlungen zur weiteren Förderung sowie zum geeigneten Lern- und Förderort gegeben werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird in verschiedenen Förderschwerpunkten festgestellt.
Vertiefende Informationen zum Thema finden Sie auf der Website Förderdiagnostik.
- Video "Schätze beleuchten: Förderschulen als Kompetenzzentren" mit Audiodeskription
- Video "Schätze beleuchten: Förderschulen als Kompetenzzentren" Ausschnitt Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Video "Schätze beleuchten: Förderschulen als Kompetenzzentren" Ausschnitt Förderschwerpunkt Lernen
- Video "Schätze beleuchten: Förderschulen als Kompetenzzentren" Ausschnitt Förderschwerpunkt Sehen
Weiterführende Informationen
- Auf dem Weg sein - Elterninformation zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf (deutsche Sprache)
- Auf dem Weg sein - Elterninformation zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf (21 Sprachen)
- Beratung und Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf sowie zur Gestaltung von Förderprozessen - Ablaufplan
- KMK-Empfehlungen: Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (*.pdf, 114 KB)
- Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht. Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen
- Vielfalt als Chance. Sonderpädagogische Förderung in Sachsen
- Handreichung für die berufliche Bildung junger Menschen mit Behinderungen
Förderschwerpunkte
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