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Sonderpädagogischer Förderbedarf

Kinder und Jugendliche, die in ihren schulischen Bildungs-, Entwicklungs- oder Lernmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass bei ihnen sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, haben Anspruch auf eine entsprechende Förderung. Diese sonderpädagogische Förderung kann grundsätzlich in allen Schularten realisiert werden. Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf kann von den Eltern oder der Schule beantragt  werden. Die Notwendigkeit sonderpädagogischer Förderung wird in einem Gutachten begründet, in dem auch Empfehlungen zur weiteren Förderung sowie zum geeigneten Lern- und Förderort gegeben werden. Der sonderpädagogische Förderbedarf wird in verschiedenen Förderschwerpunkten festgestellt.

Förderschwerpunkte

Emotionale und soziale Entwicklung

Geistige Entwicklung

Körperliche und motorische Entwicklung

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