Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
In diesem Förderschwerpunkt lernen Kinder und Jugendliche mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen im kognitiven Bereich, verbunden mit sozialkommunikativen und emotionalen Besonderheiten. Die sonderpädagogische Förderung eröffnet Schülerinnen und Schülern unabhängig von Art und Umfang des individuellen Unterstützungsbedarfs konkrete entwicklungsfördernde Lernangebote. Ziel ist es, Kompetenzen für die praktische Lebensbewältigung zu entwickeln und zu erweitern und die Schülerinnen und Schüler zu einer möglichst selbstständigen, selbstbestimmten sowie eigenverantwortlichen Lebensgestaltung in sozialer Integration zu befähigen. Wesentliche Aufgabe ist unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten die Vorbereitung eines geregelten Übergangs in Ausbildung und Arbeit.
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden nach dem Lehrplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet. Es erfolgt keine Benotung.
Weiterführende themenspezifische Informationen
- KMK-Empfehlungen zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (*.pdf, 46 KB)
- Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung an Oberschulen
- Binnendifferenzierung und lernzieldifferenter Unterricht. Ein Leitfaden für die Primarstufe und Sekundarstufe
- Übergreifende Materialien für den lernzieldifferenten Unterricht an Grund- und Oberschulen
- Sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht. Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen
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