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Schulische Inklusion in Sachsen

Was bedeutet Inklusion?

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Der Begriff »Inklusion« ist mittlerweile in aller Munde. Doch wenn man über gemeinsamen Unterricht nachdenkt, stellt sich zwangsläufig die Frage: Was bedeutet Inklusion in der Schule überhaupt?

Im sächsischen Bildungssystem wird unter Inklusion zunächst ein Entwicklungsprozess verstanden. Das Ziel dieses Prozesses ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung am gemeinsamen Unterricht in allgemeinen und berufsbildenden Schulen zu ermöglichen.

Dabei kommt der Vielfalt der Förderorte – insbesondere mit Blick auf das Wahlrecht der Eltern – eine hohe Bedeutung zu. So können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung an einer Förderschule oder inklusiv an einer Grundschule oder weiterführenden Schule unterrichtet werden. Die Entscheidung darüber liegt bei den Eltern, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich für die Wahl des am besten geeigneten Förderortes ist immer das Kindeswohl – denn dann kann Inklusion wachsen und erfolgreich sein.

Inklusion bedeutet Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Und dies wird erreicht, wenn alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderung durch intensive Förderung zu einem ihrem Leistungspotenzial entsprechenden Bildungsabschluss geführt und gezielt auf das Berufs- und Arbeitsleben vorbereitet werden.

Einführungsvideo „Schulische Inklusion in Sachsen“

Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen und Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Eine Grafik mit Icons vor buntem Hintergrund

Für Menschen mit Behinderungen fördert die Sächsische Staatsregierung die volle und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Aus diesem Grund ist die Staatsregierung in verschiedenen Handlungsfeldern aktiv, um allen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Im 7. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen wird deshalb eine umfassende Situationsbeschreibung in zehn Handlungsfeldern vorgenommen. An die Situationsbeschreibung schließt jeweils die Evaluation der zu diesen Handlungsfeldern beschlossenen Maßnahmen des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aus dem Jahr 2017 an.

Zusammen mit der Erstellung des 7. Berichts zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen erfolgte die Fortschreibung des Aktionsplans der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK. In der hierzu eingerichteten IMAG Inklusion, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Ressorts sowie der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen mitarbeiteten, wurden insgesamt 131 konkrete Maßnahmen für den Aktionsplan 2023 erarbeitet. Diese sind im 7. Bericht den jeweiligen Handlungsfeldern zugeordnet.

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