Die Weiterentwicklung von Inklusion im sächsischen Bildungssystem bedeutet, mehr gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderung zu ermöglichen und damit durch Begegnung und gegenseitiges Kennenlernen auch Berührungsängste abzubauen. Dazu gehört, den anderen zu respektieren und wertzuschätzen und diese Haltung innerhalb und außerhalb der Schule zu leben. Um diese Herausforderung zu meistern, sind alle am Inklusionsprozess Beteiligten aufgefordert, diesen aktiv zu unterstützen – denn Teilhabe funktioniert nur, wenn alle mitmachen.
Auf den nachfolgenden Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus erhalten Sie umfangreiche Informationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im sächsischen Bildungssystem. Neben Hinweisen zu den rechtlichen Grundlagen inklusiver Unterrichtung sowie der Darstellung bisheriger und geplanter Maßnahmen können Sie – ob als Elternteil, Lehrkraft oder Schulleitung – die für Sie relevanten Informationen abrufen, sich Anregungen von gelungenen Praxisbeispielen einholen und Materialien für Ihren Bedarf downloaden.