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Rechtliche Grundlagen

Bildung als elementarer Bestandteil der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Infografik zeigt Informationen rund um die UN-Behindertenrechtskonvention, die die Grundlage für Inklusion an Schulen ist. Sie hat Auswirkungen auf 650 Millionen Menschen weltweit und wurde am 26.03.2009 von Deutschland ratifiziert.

Sächsisches Schulgesetz

Grafik mit dem Schriftzug "Sächsische Schulgesetze"

Das Sächsische Schulgesetz (SächsSchulG) greift insbesondere im § 4c »Sonderpädagogischer Förderbedarf« die Intentionen der UN-BRK nach gleichberechtigter, aktiver Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bzw. Behinderung in einem inklusiven Bildungssystem auf. Im Fokus stehen die Erweiterung der Möglichkeiten der gemeinsamen Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf bzw. Behinderung. Das Elternwahlrecht hinsichtlich des Förderortes wird gestärkt.

Verordnungen

Die Schulordnungen der allgemeinbildenden Schulen Schulordnung Grundschulen, Schulordnung Ober- und Abendoberschulen, Schulordnung Gemeinschaftsschulen, Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung enthalten die für die inklusive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erforderlichen Regelungen. Das sind insbesondere Regelungen zur Aufnahme, Bewertung, Zeugniserteilung und Versetzung sowie zu den Abschlüssen, vor allem bei lernzieldifferenter Unterrichtung.

In vielen Fällen wird bei der Umsetzung der inklusiven Unterrichtung auch auf die Schulordnung Förderschulen Bezug genommen. Dies ist zum Beispiel beim Verfahren zur Beratung und zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf, beim Wechsel des Förderschwerpunktes oder beim Wechsel an eine andere allgemeinbildende Schule bzw. beim Erteilen der Bildungsempfehlung der Fall.

Auch in der beruflichen Bildung enthalten die Schulordnungen, wie z. B. die Schulordnung Berufsschule, Regelungen für die inklusive Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

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